Das Steuergerät überprüft im Tempomat-Betrieb die Ein- und Ausgänge. Tritt ein unplausibler Zustand an den Ein- oder Ausgängen auf, wird eine Abschaltung durchgeführt.
Folgende Situationen können zur Abschaltung führen:
Die Mindestgeschwindigkeitsschwelle (vmin -Schwelle) unterbindet eine geregelte Fahrt unterhalb von 30 km/h.
Liegt bereits vor dem Überschreiten von vmin ein Betätigungssignal zur Ausführung einer Tempomat-Funktion an, wird der Tempomat nach dem Überschreiten des Schwellwertes nicht eingeschaltet.
Nach einer Zurücknahme der Betätigung im zulässigen Geschwindigkeitsbereich sind alle Tempomat-Funktionen wieder frei.
Wird die vmin -Schwelle aus geregelter Fahrt durch extreme Fahrsituationen (z.B. Steigung) unterschritten, wird eine Schnellabschaltung ausgeführt.
Eine Tempomat-Funktion wird nur ausgeführt werden, wenn vor jedem Bedienvorgang die Ruheposition des Bedienelementes vorliegt.
Zur Vermeidung von Gefahrensituationen durch gleichzeitigen Aufruf von mehreren Tempomat-Funktionen erfolgt die Funktionsausführung mit festgelegter Wertigkeit.
Wertigkeit |
Funktion |
|---|---|
hoch |
Bremslichtschalter |
|
Kupplungsschalter |
|
Getriebeschalter |
|
Tempomat Aus |
|
Verzögern |
|
Beschleunigen |
niedrig |
Wiederaufnehmen |
Die Überschreitung der geregelten Fahrgeschwindigkeit um mehr als 8 km/h durch Überschieben (Bergabfahrt) oder Betätigung des Fahrpedals bewirkt das Lösen der Stellgliedkupplung. Diese Schwelle kann in allen Tempomat-Zuständen wirksam werden. Bei erfolgter Kupplungstrennung bleibt die Tempomat-Regelung weiterhin im Hintergrund aktiv. Das Unterschreiten des Schwellwertes schließt die Stellgliedkupplung wieder.
Die Überfahrabschaltung bewirkt das Aufheben der geregelten Fahrt bei Überschreiten der Sollgeschwindigkeit um mehr als 16 km/h über einen Zeitraum von mehr als 30 s.
Die zulässige geregelte Maximalgeschwindigkeit ist auf einen Festwert begrenzt. Dieser Festwert ist in den Codierdaten festgelgt.
Bei Überschreiten der geregelten Maximalgeschwindigkeit durch Betätigung des Fahrpedals wird eine Schnellabschaltung ausgeführt.
Bei Erreichen der geregelten Maximalgeschwindigkeit durch die Betätigung der Taste "Beschleunigen" wird die Beschleunigung beendet und die Geschwindigkeit konstant gehalten.
Bei einer starken Fahrzeugverzögerung erfolgt eine Abschaltung des Tempomats. Die Fahrzeugverzögerung wird hierbei mit Hilfe des Geschwindigkeitssignals ermittelt.
Diese Abschaltfunktion ist aus Sicherheitsgründen zusätzlich zur Abschaltung über das Bremspedal vorhanden.
Nach dem Umschalten des Fahrstufenwahlhebels bei geregelter Fahrt aus Fahrstufe "D" in "N" oder "P" erfolgt eine Schnellabschaltung der Geschwindigkeitsregelung.
Bei einem Hochlauf der Motordrehzahl durch fehlenden Kraftschluß zwischen Motor und Getriebe (z.B. durch Einlegen des Leerlaufs bei geregelter Fahrt ohne Betätigung der Kupplung) erfolgt eine Schnellabschaltung der Geschwindigkeitsregelung.
Maßstab für den Abschaltvorgang ist eine starke Drehzahländerung ohne dementsprechende Geschwindigkeitsänderung.
Sobald eine Abschaltung ausgeführt wird, wird die Rückstellzeit des Stellgliedmotors überwacht. Wird die maximale Rückstellzeit überschritten, erfolgt ein Eintrag in den Fehlerspeicher und der Tempomat kann erst nach dem Aus- und Einschalten des Zündschlosses wieder aktiviert werden.
maximale Rückstellzeit bei Schnellabschaltung: |
0,5 s |
maximale Rückstellzeit bei Komfortabschaltung: |
2 s |
Nach Anlegen der Versorgungsspannung erfolgt eine andauernde Überwachung des Spannungspegels am Steuergeräte-Ausgang zur Stellgliedkupplung. Hierbei wird der Kupplungsspannungspegel zurückgelesen und mit dem Steuergeräte Sollzustand verglichen.
Stimmen die beiden Zustände nicht überein, kann der Tempomat nicht eingeschaltet werden oder führt im eingeschalteten Zustand eine Schnellabschaltung mit Fehlerspeichereintrag aus.
Beim Schalten des Zündschlosses in Stellung 2 wird der gespeicherte Geschwindigkeitswert gelöscht.
Der "Toggel-Test" dient zur Überwachung der Signalübertragung zwischen den Bedienelementen im Multi-Funltions-Lenkrad (MFL) und dem Tempomat-Steuergerät (GR2). Dazu ist im Bediensignal ein sich regelmäßig änderndes Test-Bit enthalten, das ständig überwacht wird. Erfolgt innerhalb 1 Sekunde kein Wechsel löst dies eine Schnellabschaltung mit Fehlerspeichereintrag aus.
Ab dem Einschalten der Steuergeräte-Versorgungsspannung wird auch die Versorgungsspannung des Stellgliedpotentiometers überwacht. Bei Abweichungen vom Sollwert ist eine geregelte Fahrt unzulässig bzw. wird eine Schnellabschaltung mit Fehlerspeichereintrag durchgeführt.
Die Reglerüberwachung setzt nach dem Einschalten des Tempomats ein. Hierbei wird die Sollposition der Drosselklappe mit der momentan vorherrschenden Drosselklappenposition durch Auswertung des Stellgliedpotentiometers verglichen.
Durch diese Überwachung besteht die Möglichkeit, einen Defekt des Stellgliedes oder dessen Ansteuerung zu erkennen.
Die Nichterfüllung der Prüfung bewirkt ein Abschalten der Geschwindigkeitsregelung mit Eintrag im Fehlerspeicher.
Beim Anlegen der Versorgungsspannung wird ein Speichertest durchgeführt.
Während des Betriebes wird der ordnungsgemäße Programmablauf überwacht.
Bei Fehlererkennung in einer dieser beiden Prüfungen kann der Tempomat nicht mehr eingeschaltet werden und es erfolgt ein Eintrag im Fehlerspeicher.