Sicherheitsfunktionen

 

Durch Plausibilitätsprüfungen und Überprüfen der Leitungsverbindungen auf Kurzschlüsse oder Unterbrechungen kann das Steuergerät Fehler erkennen und abspeichern. Manuell eingeleitete Rückschaltungen werden bei zu großen Geschwindigkeiten nicht ausgeführt. Bei einer Geschwindigkeit über ca. 8 km/h verhindert die Rückwärtsgangsperre, daß der Rückwärtsgang hydraulisch geschalten wird.

Bei Ausfall der Getriebesteuerung bzw. Erkennung von Fehlern, die zu kritischen Fahrzuständen (z.B.: unzulässige Rückschaltung) führen, wird das mechanische Notprogramm aktiviert, d.h. das Getriebesteuergerät wird abgeschaltet und die Ausfallanzeige aktiviert. Bei jedem Neustart erfolgt ein Eigentest der gesamten Sicherungshardware.

Das Fahrzeug bleibt im Notprogramm eingeschränkt fahrfähig(4.Gang). Es stehen auch abhängig vom aufgetretenen Fehler diverse Ersatzprogramme zur Verfügung.